Dokumentation · DGUV Vorschrift 1 · Checkliste

Unterweisung richtig dokumentieren

Ohne Dokumentation ist Ihre Unterweisung wertlos. Erfahren Sie, welche Angaben Pflicht sind, wie lange Sie aufbewahren müssen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Dokumentationspflicht
DGUV Vorschrift 1
Vorlage enthalten
§ 12
ArbSchG konform
bis 40
Folien pro Unterweisung
14+
Branchen abgedeckt
~10 Min
Erstellungszeit
Herausforderungen

Typische Fehler bei der Dokumentation

Diese Fehler machen Ihre Unterweisung angreifbar

Fehlende Unterschriften

Ohne Teilnehmerunterschriften ist die Unterweisung nicht nachweisbar – im Streitfall steht Aussage gegen Aussage.

Keine Inhaltsangabe

Nur Datum und Teilnehmer reichen nicht. Die behandelten Themen müssen konkret benannt werden.

Verspätete Dokumentation

Dokumentation erst Wochen nach der Unterweisung – dann stimmen Datum und Teilnehmerliste oft nicht mehr.

Keine Aufbewahrung

Unterweisungsnachweise müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden – bei einigen BG-Vorschriften sogar länger.

Funktionen

Checkliste: Das muss in die Dokumentation

Unsere PPTX enthält eine Dokumentationsfolie als Vorlage

Datum & Uhrzeit

Wann fand die Unterweisung statt? Bei regelmäßiger Unterweisung: Turnus nachweisen.

Teilnehmerliste

Name, Vorname, Unterschrift aller Teilnehmer. Bei Verweigerung: Vermerken, dass die Person anwesend war.

Themen & Inhalte

Welche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen wurden behandelt? Bezug zur GBU herstellen.

Unterweisende Person

Name und Funktion der Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Rechtsgrundlage

Auf welcher Basis wurde unterwiesen? § 12 ArbSchG, branchenspezifische Vorschriften.

Besonderheiten

Waren Fragen? Gab es Diskussionen? Wurden Mängel gemeldet? Alles dokumentieren.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Mindestens 2 Jahre nach DGUV Vorschrift 1. Bei Gefahrstoffen (GefStoffV) sogar bis 40 Jahre. Wir empfehlen eine Aufbewahrung von mindestens 5 Jahren.

Ja, digitale Dokumentation ist zulässig, solange die Echtheit und Vollständigkeit sichergestellt ist. Digitale Unterschriften sind möglich.

Zusätzlich: Datum des Arbeitsbeginns, bestätigte Einweisung in Flucht- und Rettungswege, Vorstellung der Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfer.

Ja. Jede generierte Präsentation enthält eine Dokumentationsfolie als Vorlage mit allen Pflichtfeldern.

Vermerken Sie, dass der Mitarbeiter anwesend war, aber die Unterschrift verweigert hat. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und idealerweise einen Zeugen.

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